FES sieht es als wichtige Voraussetzung für ihren Geschäftserfolg, Integrität in allen Prozessen sicherzustellen, und legt dabei Wert auf die Einhaltung hoher Standards. Die Grundlage hierfür bilden neben den Unternehmenswerten auch die Verhaltensgrundsätze, in denen verbindliche Rahmenbedingungen für das Handeln festgelegt sind.
Hinzu kommen rechtliche Grundlagen für die Compliance in Unternehmen, darunter verschiedene Richtlinien wie der Deutsche Corporate Governance Kodex oder auch das Lieferkettengesetz. Um Compliance noch stärker und differenzierter im Unternehmen zu etablieren und auch, um neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, hat FES seit 2023 die internen Maßnahmen überarbeitet und verstärkt. Dabei wurden unter anderem die Grundlagen für ein Compliance-Managementsystem geschaffen. Das System dient dazu, künftig Compliance-Risiken zuverlässig und effizient zu erfassen und bewerten zu können. Auch der FES-Internetauftritt wurde um das Thema Compliance ergänzt: Compliance | FES Frankfurt (fes-frankfurt.de).
Wichtiges Instrument zur Verstärkung der Compliance: das Hinweisgebersystem
Hinweisgebersysteme sind wesentliche Bestandteile von Compliance-Maßnahmen. Sie ermöglichen es Mitarbeitenden und auch externen Personen, über eine unabhängige Plattform Hinweise zu Verstößen gegen die Compliance-Richtlinien eines Unternehmens oder einen Verdacht zu melden – auf Wunsch auch anonym. FES hat 2023 ein solches digitales Hinweisgebersystem installiert. Auch Hinweise auf mögliche Verstöße nach dem für die FES-Gruppe ab Januar 2024 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können über den neu eingerichteten Meldekanal abgegeben werden. Der bereits eingeführte Meldekanal über einen Rechtsanwalt, der als Ombudsmann fungiert, bleibt weiterhin bestehen.
Compliance und Lieferkettengesetz: Das hat FES bereits umgesetzt
FES hat seit 2023 im Rahmen des Compliance-Managements verstärkt interne, unternehmenseigene Risiken für menschenrechtliche und ökologische Aspekte in den Geschäftsprozessen ermittelt und eingeordnet. Dazu zählen beispielsweise die Umsetzung der Vorgaben zum Mindestlohn, Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Vermeidung von Umweltrisiken. Das Ergebnis ist erfreulich: Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sowohl unternehmensintern als auch bei Lieferanten der FES-Gruppe menschenrechtliche und ökologische Risiken im niedrigen Bereich einzuordnen sind. Darüber hinaus wurde ein Verhaltenskodex für Geschäftspartner erarbeitet, ein Schulungskonzept für Mitarbeitende erstellt und der zu benennende Menschenrechtsbeauftragte bestellt. Die Aufgabe wird durch den Leiter der Stabsstelle Gesundheitsmanagement wahrgenommen.
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Compliance-relevante Vorfälle und Maßnahmen
Sowohl im Jahr 2022 als auch im Folgejahr gab es keine gravierenden Compliance-Vorfälle, die einen finanziellen Schaden größeren Ausmaßes oder einen schweren Reputationsschaden für die Unternehmensgruppe verursacht hätten. Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Strafvorschriften bei Umsetzung von Unternehmensprozessen wurden nicht festgestellt. Bußgelder oder strafrechtliche Ermittlungen gegen die Unternehmensgruppe oder Organe der Unternehmen sowie Führungskräfte sind nicht verhängt oder eingeleitet worden.
Im Jahr 2023 mussten 9 Arbeitsverhältnisse durch FES aus Compliance-Gründen beendet werden. Gründe waren beispielsweise Handgreiflichkeiten, unerlaubte Entsorgung von Sperrmüll auf dem Betriebsgelände, Bestellungen über FES für private Zwecke oder Arbeitszeitbetrug.