Gemeinsam zu fairen Bedingungen: die Leistungsentgelte

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FES sind in Deutschland beschäftigt und profitieren deshalb von den hierzulande gültigen Vorsorgepflichten und Sozialgesetzen. Mit Ausnahme der FFR gelten dabei für alle Unternehmen Tarifverträge. Die FES GmbH unterliegt aufgrund der Gründung aus dem Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Frankfurt heraus – mit einigen Sonderregelungen – dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Entgeltstrukturen liegen dabei teilweise über denen der Branche.In den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung werden die Mitarbeitenden zudem nach festgelegten Leistungsmerkmalen abhängig von den jeweiligen Gewerken entlohnt.

Fortlaufende Anpassungen in einem wachsenden Unternehmen

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sind ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Durch die Betriebsvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden unterschiedliche Modelle geregelt, mit denen betriebliche Erfordernisse genauso wie die Wünsche der Mitarbeitenden bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden können.
Aktuell werden mit dem Sozialpartner neue Regelungen entwickelt. Denn die Unternehmensgruppe wächst. Tochtergesellschaften der FES GmbH haben inzwischen die Personalzahlen mittelständischer Unternehmen erreicht. So müssen Arbeits- und Sozialbedingungen der Beschäftigten neu geordnet werden. Hier sind insbesondere Themen wie Entlohnungsstruktur, Arbeitszeitflexibilisierung und Bonussysteme Bestandteil der geplanten Vereinbarungen. Das Ziel ist es, sowohl die Wettbewerbssituation als auch die Belange der Belegschaft angemessen zu berücksichtigen. Und damit auch langfristig beste Arbeitsbedingungen in einem erfolgreichen Unternehmen zu sichern.

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