FES hat deshalb einen Prozess entwickelt, der neue Optionen beinhaltet. Er beruht auf einer Betriebsvereinbarung, die gemeinsam mit dem Betriebsrat beschlossen wurde. Unterstützt durch die eigene betriebsärztliche Betreuung können gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen entweder an anderer Stelle einen neuen Wirkungsbereich finden oder unter bestimmten Voraussetzungen von einem Frühverrentungsmodell profitieren.
So sind aktuell Mitarbeiter aus der Entsorgungslogistik beispielsweise an die Wertstoffhöfe oder zur Schlackeabfuhr gewechselt, wo sie zwar mit vollem Einsatz, aber mit geringerer körperlicher Belastung weiter arbeiten können. Im Berichtszeitraum konnten 11 Mitarbeiter*innen auf neue, passende Arbeitsplätze wechseln.
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Möglichkeiten erkennen: die Rentenberatung
Gelegentlich kommt selbst eine leichtere Arbeit nicht Betracht, etwa wenn eine stark einschränkende Erkrankung vorliegt. Auf die Betroffenen kommen dann viele Fragen zum Renten- und Sozialversicherungsrecht zu. FES unterstützt Mitarbeiter*innen auch in diesem Fall: Bei Bedarf werden Beratungsgespräche mit einem externen Rentenberater organisiert, die den Eintritt in eine vorgezogene Rentenzeit erleichtern.
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