Verständliche Regeln für alle – und ein geschützter Raum
Neue Beschäftigte werden in der Einarbeitungsphase von den Vorgesetzten in den Wertvorstellungen des Unternehmens unterwiesen. Hinzu kommen immer wieder Schulungen zu werteorientierten Themen. Doch im Laufe der Jahre gestalteten sich die Leitlinien durch neue Themen immer umfangreicher und komplexer. Deshalb wurden die Verhaltensgrundsätze im Berichtszeitraum überarbeitet: kürzer, verständlicher, einfacher. So lassen sich die Regeln allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leichter näherbringen.
Werte im Blickpunkt: die Wertemanagementkommission
Eine regelmäßig tagende Wertemanagementkommission aus Vertretern der Bereiche Personal, Recht und Interne Revision sowie des Betriebsrates überwacht die Einhaltung der Vorgaben. Sie wird von einem externen Vertrauensanwalt unterstützt. Für die Arbeit der Wertemanagementkommission werden gesetzliche Grundlagen wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) sowie eigene Regelungen wie die Verhaltensgrundsätze der FES-Gruppe, die FES-Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung und die Revisionsordnung der FES-Gruppe herangezogen. Ergänzt wird dies durch den Magistratsbericht B 261 „Korruption in der Stadtverwaltung wirksam bekämpfen“, den Gesellschafterbeschluss von 2003 „Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ sowie den Leitfaden
„Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge“ für Führungskräfte der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Im Jahr 2021 tagte die Wertekommission zwei Mal. Sie beschäftigte sich insbesondere mit dem Thema Rassismus, zu dem FES unter anderem mit einem eigenen Anti-Rassismus-Aufkleber deutlich sichtbar Stellung bezog.
Kein Raum für Fehlverhalten
Ein Vertrauensanwalt steht allen Beschäftigten und Führungskräften der FES-Gruppe und allen Geschäftspartnern bei einem Verdacht auf Korruption oder auf andere Unregelmäßigkeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Er schützt auf Wunsch die Identität der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Er entscheidet auch, ob und in welcher Weise die offenbarten Sachverhalte den zuständigen Stellen der FES-Unternehmensgruppe mitgeteilt werden, und er berät FES bei der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
2020 gab es 15 Verdachtsfälle auf private Vorteilnahme, denen nachgegangen wurde, wobei sich bei 8 Fällen die Vorwürfe als unbegründet herausstellten und somit zu keinen Konsequenzen führten.
- In einem Fall wurde eine Ermahnung ausgesprochen.
- 4 Sachverhalte, z. B. Falscherfassung der Arbeitszeiten in den Auftragspapieren, führten zu Abmahnungen.
- In 2 Fällen führte das Fehlverhalten der Beschäftigten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Jahr 2021 wurde ein Arbeitsverhältnis aufgrund rassistischer sowie beleidigender Äußerungen und Posts in den sozialen Medien beendet. 6 Mitarbeiter erhielten in diesem Zusammenhang eine Abmahnung.
Zudem gab es 20 weitere Verdachtsfälle, z. B. Arbeitszeitbetrug, nicht korrekte Kassenführung, Fehlverhalten gegenüber Kollegen.
- 6 Arbeitsverhältnisse wurden beendet.
- 11 Beschäftigte erhielten eine Abmahnung.
- Gegenüber 2 Beschäftigten wurde eine Ermahnung ausgesprochen.
- Ein Vorwurf erwies sich als unbegründet.