Compliance
FES steht für nachhaltige Entsorgung und Reinigung. Wir handeln mit Verantwortung und stellen für unsere Kundinnen und Kunden Sauberkeit und fachgerechte Entsorgung sicher – und damit verbunden Lebensqualität. Gemeinsam mit unseren Tochterunternehmen sind wir ein starkes Team. Dabei hat jede Gesellschaft der FES-Gruppe ein Spezialgebiet, so bekommen unsere Kunden stets das bestmögliche Ergebnis. int ext
Grundlage unseres Handelns
Eine wesentliche Voraussetzung für unseren Erfolg ist die Sicherstellung der Integrität in allen Geschäftsprozessen. Die Grundlage hierfür bilden neben unseren Werten unsere Verhaltensgrundsätze, in denen verbindliche Rahmenbedingungen für unser Handeln festgelegt sind.
Es ist unser Ziel, rechtswidriges und unethisches Verhalten in allen geschäftlichen Beziehungen zu verhindern und Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern transparente und faire Bedingungen zu bieten.
Verstöße gegen geltendes Recht, unsere Verhaltensgrundsätze und unsere Unternehmenswerte tolerieren wir nicht. Ihre Hinweise können uns dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Konsequenzen sowie Imageschäden zu vermeiden.
Hinweise melden
Sie entscheiden, ob Sie eine Meldung anonym abgeben oder Ihre Identität preisgeben wollen. Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Identität offenzulegen, haben Sie das Recht auf Vertraulichkeit und FES wird Ihre Identität soweit möglich schützen.
Mit unserem Hinweisgebersystem (Integrity Line entwickelt und gehostet von EQS Group AG) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Informationen über potenzielles Fehlverhalten (Compliance- und Rechtsverstöße) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu bekannten oder vermuteten Verstößen im eigenen Geschäftsbereich (FES und verbundene Tochterunternehmen) sowie darüber hinaus (Lieferanten) anonym zu melden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Hinweise telefonisch sowie per E-Mail an die zentral verantwortliche Stelle der FES-Gruppe zu übermitteln oder diese über das externe Hinweisgebersystem unserer Ombudsperson einzureichen.
Persönliche Verantwortung und Sorgfalt – Verbreiten von falschen Informationen
Wir sind auf Ihre persönliche Verantwortung sowie Sorgfalt und Ihr fachliches Urteilsvermögen angewiesen. Als Hinweisgebender haben Sie keine negativen Folgen zu befürchten, wenn sich der Hinweis nachträglich als wahrheitswidrig herausstellt und Sie nicht fahrlässig oder vorsätzlich eine Falschmeldung abgegeben haben. Falls Sie wissentlich oder mutwillig falsche Informationen verbreitet haben, greift der Hinweisgeberschutz nicht. Bitte beachten Sie, dass das wissentliche oder mutwillige Verbreiten von falschen Informationen mit zivil- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein kann.
Hinweise zu Meldungen
Warum soll ich eine Meldung abgeben?
Verstöße gegen geltendes Recht, unsere Verhaltensgrundsätze und unsere Unternehmenswerte tolerieren wir nicht. Ihre Hinweise können uns dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Konsequenzen sowie Imageschäden zu vermeiden.
Was kann gemeldet werden?
Hinweise auf Verstöße gegen unsere Verhaltensgrundsätze oder folgende Gesetzesverstöße werden aufgenommen und überprüft:
- Bestechung und Korruption,
- Wettbewerbsrecht,
- Betrug, Unterschlagung und Diebstahl,
- Finanzkriminalität,
- Lebensmittelsicherheit und -qualität,
- Belästigung, Diskriminierung und Rassismus,
- Schutz personenbezogener Daten,
- Interessenskonflikte,
- Kinderarbeitsrisiken,
- Zwangsarbeitsrisiken,
- Arbeitsbedingungsrisiken,
- Umweltdelikte und -risiken,
- Gesundheits- & Arbeitssicherheitsrisiken,
- Eigentumsrechtsrisiken
Wie kann ich eine Meldung abgeben?
Mit unserem Hinweisgebersystem (Integrity Line von EQS Group AG) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Informationen über potenzielles Fehlverhalten (Compliance- und Rechtsverstöße) nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu bekannten oder vermuteten Verstößen im eigenen Geschäftsbereich (FES und verbundene Tochterunternehmen) sowie darüber hinaus (Lieferanten) anonym zu melden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Hinweise telefonisch sowie per E-Mail an die zentral verantwortliche Stelle der FES-Gruppe zu übermitteln.
Wie wird Anonymität sichergestellt?
FES respektiert und schützt Ihre Identität, wenn Sie sich entscheiden, anonyme Hinweise zu geben. Sie können jederzeit wählen, ob Sie anonym bleiben möchten oder Ihre Identität preisgeben wollen.
Neben der Identität des Hinweisgebers werden auch alle anderen Informationen, aus denen die Identität direkt oder indirekt abgeleitet werden kann, vertraulich behandelt.
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Identität offenzulegen, haben Sie das Recht auf Vertraulichkeit und FES wird Ihre Identität soweit möglich schützen. FES wird außerdem alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie keinen Restriktionen ausgesetzt sind.